Wohngeld auch für Eigentümer

Wohngeld im Sinne der Sozialgesetzgebung bezeichnet in Deutschland die Leistung des Staates für Bürger mit geringem Einkommen und kann auch für Wohnungseigentümer gewährt werden (Lastenzuschuss).

Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen, dann raten wir Ihnen einen Anspruch prüfen zu lassen.
Wer Ihr zuständiger Ansprechpartner ist, erfahren Sie in Ihrem Rathaus oder Bürgeramt.

Seite mit Hinweisen der Stadt Freiburg

Aktuell:  Wohngeldreform
Zum 1. Januar 2016 wird das Wohngeld erhöht.  Am 25. September 2015 hat der Bundesrat der geplanten Erhöhung des Wohngeldes für Haushalte mit geringem Einkommen zugestimmt.  So steigt das Wohngeld für einen anspruchsberechtigten Zwei-Personen-Haushalt um 71 Euro auf 186 Euro im Monat. Insgesamt können mehr als 866.000 Haushalte von der Reform profitieren.
Letzmals erfolgte eine Erhöhung im Jahr 2009.

Mehr Informationen auf der Seite FAQ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

 

 

Das Wohngeldgesetz (WoGG) (PDF)

Die Wohngeldverordnung (WoGV) (PDF)


Interessant zu wissen, dass auch eine Eigentumswohnung „Hartz IV“-sicher sein kann.
Abhandlung zu diesem Thema als PDF