Gesetze und Verordnungen

 

Gemeinschaft und Regeln

Das Zusammenleben in Orten, Stadtvierteln, Nachbarschaften und Wohnanlagen erfordert gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme. Eine hohe Lebensqualität ist dann gegeben, wenn im wesentlichen Lebensbereich „Wohnen“ kein Streit oder gar Rechtsstreit herrscht. Unser Verwalterhandeln ist stets darauf ausgerichtet, Harmonie und Ausgewogenheit sicherzustellen und bei der eventuellen Entstehung von Konflikten moderierend und schlichtend einzuwirken.
Grundlage dafür sind

  • Verträge wie Teilungserklärungen (die „Verfassung“ der Gemeinschaft), Miet-, Dienstleistungs- und Verwalterverträge
  • Vereinbarungen und Beschlüsse, seltener Vergleiche und Urteile
  • Gesetze, Verordnungen und Satzungen

Was im konkreten Einzelfall „wirksam“ ist und gilt, muss sorgfältig geprüft werden und führt nicht selten durch aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zu neuen „Interpretationen“ des jeweiligen Gesetzes, die wir kennen und anzuwenden wissen.

Eine rechtliche Grundlage vermitteln die Texte der einschlägigen Gesetze und Verordnungen, die wir Ihnen an dieser Stelle als Service hier anbieten:

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) (PDF)

Das Baugesetzbuch (BauGB) (PDF)

Die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) (PDF) 

Nachbarrecht in Baden-Württemberg (NRG) (PDF)

Ortsrecht der Stadt Freiburg

Polizeiverordnung der Stadt Freiburg (PDF)

Betriebskostenverordnung (BetrKV) (PDF

Heizkostenverordnung (HeizkostenV) (PDF)

Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW für Altbauten (EWärmeG)

Energieeinsparverordnung – EnEV (PDF)

Gehwegreinigungssatzung der Stadt Freiburg (PDF)

Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Freiburg (PDF)

Abfalltrennung - ein Wegweiser (PDF)

Hinweise zu Haushaltsnahen Dienstleistungen

  

Wohngeld heißt jetzt Hausgeld

Was in der Immobilienwirtschaft –auch bei uns – lange Zeit „Wohngeld“ genannt wurde, ist begrifflich als „Hausgeld“ zu verstehen: es ist die monatliche Vorauszahlung, die die Wohnungseigentümer gemäß des Wirtschaftsplanes an die Verwalterin zu zahlen haben; laut Wohnungseigentumsgesetz haben sie die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums und die Kosten der Instandhaltung, der Verwaltung und des Gebrauchs der gemeinschaftlichen Anlagen nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel zu tragen; dieser ergibt sich aus der Teilungserklärung bzw. der Heizkostenverordnung.

 

Wohngeld auch für Eigentümer

Lesen Sie hier alles über Wohngeld im Sinne der Sozialgesetzgebung